Deutsches Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kreuzerlass in Bayern

19.12.2023

Eine seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am 19. Dezember 2023 Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie sind laut Bundesverfassungsgericht auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens. Zur Begründ​ung führte das Gericht an, es handele sich um eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung. Die angebrachten Kreuze stellten zwar für objektive Betrachter*innen ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar, beschränken aber Kläger*innen nicht in ihren im Grundgesetz verankerten Freiheiten. Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit und schon vor der Urteilsverkündung angekündigt – im Falle einer Niederlage in Leipzig werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.​​​​​

Quelle: Die Zeit, Hamburg