Seit dem 1. Jänner 2025 garantiert das slowakische Gesundheitsministerium maximale Wartezeiten für 407 geplante medizinische Eingriffe. Diese Änderung, die durch eine Novelle der Verordnung zur Kategorisierung stationärer Pflege eingeführt wurde, ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform. Krankenkassen sind nun verpflichtet, Eingriffe innerhalb der festgelegten Fristen zu ermöglichen. Sollte dies nicht gelingen, können Patient*innen den Eingriff auf Kosten ihrer Krankenkasse in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat durchführen lassen. Ursprünglich war geplant, die Regelungen bereits 2024 für rund 700 Eingriffe einzuführen. Das zusätzliche Jahr Vorbereitungszeit wurde genutzt, um das System effizienter zu gestalten. Die Einführung der maximalen Wartezeiten soll lange Verzögerungen reduzieren und die Versorgung der Patient*innen verbessern.