Die Staatsanwaltschaft Bosnien-Herzegowinas reichte vor drei Wochen eine Klage gegen den Präsidenten der Republika Srpska (RS) Milorad Dodik (SNSD – Union der unabhängigen Sozialdemokraten) ein. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Aufhebungsentscheidung des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt von zwei Anti-Dayton-Gesetze, welche die RS-Volksversammlung verabschiedete. Diese beziehen sich auf die sofortige Einstellung der Veröffentlichung aller Entscheidungen des Hohen Repräsentanten sowie auf die Nichtbefolgung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts. Nach der demnächst stattfindenden Verlesung der Anklage gegen Dodik wird entschieden welche*r Richter*in den Prozess leiten wird.