Die Kommunikation über Messengerdienste und soziale Netzwerke wie beispielsweise WhatsApp, Snapchat, Instagram oder Facebook ist selbstverständlicher Teil des Alltags junger Menschen. Sie kommunizieren miteinander und stellen sich selbst und ihren Alltag dar. Dabei versenden Minderjährige auch immer wieder selbstgefertigte Nacktbilder – mit oft gravierenden Folgen. Denn wenn Kinder und Jugendliche selbstgefertigte Nacktaufnahmen versenden, weiterleiten oder besitzen, kann dies eine Straftat darstellen. Dieses Phänomen spielt im Deliktsbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine große Rolle. 41,3 Prozent der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 waren unter 18 Jahre alt. Mit einer Kampagne unter dem Motto "don't send it" (#dontsendit) warnt das Bundeskriminalamt (BKA) Kinder und Jugendliche davor, Nacktfotos von sich selbst über das Internet zu verschicken. Laut Innenministerium soll die Kampagne darüber aufklären, welche strafrechtlichen Folgen damit einhergehen können. Kinder und Jugendliche tragen selbst dazu bei, dass die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten seit Jahren steigen. Es gehe darum, diese Entwicklung durch Sensibilisierung und Prävention zu stoppen.