Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von festgeklebten Aktivist*innen verlangen, die von der Straße gelöst und weggetragen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt. Der verschärfte Kurs von Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und der Berliner Polizei gegen Klebeblockaden der "Letzten Generation" war vorerst nicht erfolgreich. Der Versuch, die Aktivist*innen mit Gebührenbescheiden in Höhe von je 241 Euro zu belegen und sie auf diese Weise härter zu sanktionieren, ist offenbar nicht zulässig.