Die slowenische Regierung hat beschlossen, dass das
"Nationale Institut des öffentlichen Gesundheitswesens" (NIJZ) persönliche
Daten von CoViD-19-PatientInnen an die Polizei übermitteln darf. Auf Vorschlag
der Gesundheitsinspektion können Daten über Isolation, Quarantäne oder
medizinische Behandlung, aber auch Namen, persönliche Identifikationsnummern, Adressen
und andere personenbezogene Daten von BürgerInnen übermittelt werden. Dadurch
kann die Polizei jederzeit prüfen, ob die verhängten Schutzmaßnahmen
eingehalten werden und potenzielle Verstöße der Gesundheitsinspektion melden.