Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen und Polizei

23.4.2020

Die slowenische Regierung hat beschlossen, dass das "Nationale Institut des öffentlichen Gesundheitswesens" (NIJZ) persönliche Daten von CoViD-19-PatientInnen an die Polizei übermitteln darf. Auf Vorschlag der Gesundheitsinspektion können Daten über Isolation, Quarantäne oder medizinische Behandlung, aber auch Namen, persönliche Identifikationsnummern, Adressen und andere personenbezogene Daten von BürgerInnen übermittelt werden. Dadurch kann die Polizei jederzeit prüfen, ob die verhängten Schutzmaßnahmen eingehalten werden und potenzielle Verstöße der Gesundheitsinspektion melden.

Quelle: STA, Ljubljana