Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) leitete ein Verfahren zur Verhängung von vorübergehenden Maßnahmen gegen Serbien ein. Grund ist die drohende Missachtung des Rechts auf ein würdiges Leben und einen menschlichen Umgang mit Roma. Dabei geht es um etwa 70 Roma-Familien aus
einem Slum im Belgrader Stadtteil Čukarička
padina,
die 1999 aus dem Kosovo geflüchtet sind. Seitdem wären diese Familien auf sich
allein gestellt und hätten keinen Zugang zu Trinkwasserversorgung, Strom oder Müllabfuhr. Die Initiative für die Verhängung
von vorübergehenden Maßnahmen gegen Serbien vor dem EGMR wurde von der Belgrader
NGO "Initiative für Wirtschafts- und Sozialrechte – A 11"
anhängig gemacht.