CDU Berlin plant Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

15.9.2023

Die regierende Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) hat ihre Vorstellungen zur künftigen Mobilität in Berlin konkretisiert. Medienvertreter*innen liegt der Änderungsentwurf der CDU-Fraktion für das Mobilitätsgesetz in Berlin vor. Demnach werden zahlreiche Passagen umformuliert oder ersatzlos gestrichen. "Wir wollen für alle Verkehrsteilnehmer*innen Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Angebot neu definieren", sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Johannes Kraft. Bislang ist im Mobilitätsgesetz des Landes Berlin die Rede von einem Radnetz, in dem Fahrräder Vorrang vor Autos haben sollen. Diese von Rot-Grün-Rot verankerte Bevorzugung will die CDU kippen. Im Änderungsentwurf heißt es, dass Radnetz, ÖPNV-Netz, Fuß- und Wirtschaftsverkehr sich "nicht gegenseitig verdrängen" dürfen. Dafür sollen Radwege und -streifen nicht mehr so breit gebaut werden wie bisher im Gesetz vorgesehen. Mobilitätssenatorin Manja Schreiner (CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands) hatte diese Änderung schon mehrfach angekündigt. Bislang gilt der Standard, den die rot-grüne-rote Koalition gesetzlich verankert hatte: "Radstreifen sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können." Die CDU will hier deutliche schmalere Radstreifen und -wege zulassen. Zudem sollen gemeinsame Geh- und Radwege mit einem Mindestmaß von 2,50 Metern laut Entwurf möglich sein. Auch personell spiegelt sich die veränderte Prioritätensetzung wieder. Zurzeit gilt noch die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind. Im CDU-Entwurf ist nur noch von einer Stelle pro Bezirk die Rede.

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin