In Slowenien ist am 10. Februar eine Novelle des Gesetzes über die Wahlen zur Nationalversammlung in Kraft getreten. Sie ermöglicht Volljährigen, die aufgrund einer geistigen oder psychosozialen Behinderung unter Vormundschaft stehen, an den Wahlen teilzunehmen. Davon betroffen sind etwa 3.500 Slowen*innen. Neu ist auch das Recht auf eine*n Wahlhelfer*in, die*der ihnen hilft, ihren Willen bei der Stimmabgabe auszuüben. Die neuen Regelungen treten für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni in Kraft. DiePräsidentin der Nationalversammlung Urška Klakočar Zupančič (GS – Bewegung Freiheit) betonte, dass die Verabschiedung der Novelle ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Demokratie und einer inklusiven Gesellschaft sei.