Der
Gemeinderat von Ljubljana billigt Änderungen der städtischen
Verkehrsverordnung. Damit tritt am 1. Dezember dieses Jahres eine Bestimmung in
Kraft, die der Stadt ermöglicht, innerhalb von Wohngegenden eine
Fußgänger*innenzone einzurichten und den Autoverkehr zu verbieten. Die Anfahrt
ist täglich nur während der Lieferzeiten zwischen 6 und 8 Uhr früh erlaubt.
In Ausnahmefällen können die Fahrer*innen von der Abteilung für Wirtschaft und
Verkehr eine Sondergenehmigung erhalten. Die Stadtverwaltung von Ljubljana hat
diese Regelung Anfang des Monats versuchsweise im Stadtteil Koseze eingeführt.