Kitas durften sechs Jahre lang nicht mehr als 90 Euro
pro Monat von den Eltern verlangen. Diese Deckelung wird bald aufgehoben, da
der Senat eine Neuregelung plant, die eine höhere Obergrenze vorsieht. Dies ist
aufgrund eines Urteils des deutschen Bundesverwaltungsgerichts erforderlich,
das kürzlich schriftlich vorliegt. Die Berliner Obergrenze wurde im Oktober vom
Gericht aufgehoben, da sie gegen die Trägerfreiheit verstößt. Danach tat sich zuerst
nichts, weil die Senatsverwaltung für Jugend das schriftliche Urteil abwarten
wollte. Aufgrund der Gerichtsentscheidung und der Inflation gilt es als wahrscheinlich,
dass Eltern in Zukunft höhere Zuzahlungen leisten müssen. Der Verband der
kleinen und mittelgroßen Kitaträger*innen geht ebenfalls davon aus, dass die
aktuelle Obergrenze von 90 Euro nicht mehr ausreicht – aufgrund gestiegener
Preise für Mahlzeiten und Energie. Zukünftig könnten auch andere Zusatzangebote
durch Zuzahlungen finanziert werden.