Berlin kann aufgrund fehlender Fachkräfte keine weiteren Gewaltschutzambulanzen aufbauen. Gemessen an der Bevölkerungszahl, müsste Berlin jedoch mindestens vier weitere Einrichtungen schaffen. Damit kann die Stadt einer zentralen Anforderung der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt gegen Frauen nicht nachkommen. Die vor rund zehn Jahren an dem Krankenhaus Charité eingerichtete Gewaltschutzambulanz ist in Berlin Anlaufstelle für Opfer von Übergriffen wie Vergewaltigungen, sexueller Nötigung, aber auch häuslicher Gewalt. Die rechtsmedizinisch geschulten Ärzt*innen untersuchen Opfer nicht nur, sondern dokumentieren die Verletzungen rechtssicher für mögliche weitere polizeiliche Ermittlungen und strafrechtliche Maßnahmen. Besonders relevant ist die Untersuchung auf Spuren von Gewalt, die äußerlich nicht erkennbar sind, wie innere Verletzungen. Zudem kann eine anonymisierte DNA-Spurensicherung durchgeführt werden. 2022 wurden in der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin rund 1.500 Fälle betreut. Im Schnitt stellen pro Jahr rund 300 Erwachsene und 100 Kinder Anzeigen wegen sexueller Gewalt.