Datentausch Polizei und Gesundheitswesen undurchführbar

25.4.2020

Die vieldiskutierte Maßnahme, die einen Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen und der Polizei ermöglichen würde, ist undurchführbar. Laut "Nationalen Institut des öffentlichen Gesundheitswesens" (NIJZ) liegen Daten über verhängte Schutzmaßnahmen überhaupt nicht vor, deshalb können diese auch nicht an die Polizei weitergeleitet werden. Schutzmaßnahmen werden vom NIJZ zwar vorgeschlagen, alle Verfahren werden aber vom Gesundheitsministerium eingeleitet und umgesetzt. Isolations- und Quarantänemaßnahmen werden von zuständigen ÄrztInnen angeordnet. Weder das Gesundheitsministerium, noch die ÄrztInnen informieren darüber das NIJZ. Die Regierung sucht zwar fieberhaft nach einer Lösung, jedoch gibt es nach Meinung von ExpertInnen im verfassungsrechtlichen Rahmen, keine Möglichkeit für die Anwendung dieser Bestimmung.​​

Quelle: Dnevnik.si, Ljubljana