Auf Initiative von Bewohner*innen der Altstadt in Krakau wurde unlängst eine Resolution für einen Beschluss gegen Lärmbelästigung erarbeitet. Das Ziel ist das Verbot der Verwendung von Beschallungsanlagen, und zwar sowohl außerhalb als auch innerhalb von Lokalen in der Zeit von 22 Uhr abends bis acht Uhr in der Früh in der gesamten Krakauer Altstadt von Krakau. Die Beschränkung würde insbesondere für Nachtclubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte oder Festivals gelten. Eine Ausnahme würde für Veranstaltungsorte gelten, die sich gegen die Abstrahlung von Schall nach außen schützen. Ausnahmen gäbe es auch für die von der Stadt organisierten Veranstaltungen, für Veranstaltungen im Zusammenhang mit Gottesdiensten und für die Silvesternacht. Durch die Resolution wollen die Bewohner*innen der Krakauer Altstadt für das Recht auf ein ruhigeres Leben kämpfen. Der Resolutionsentwurf wird derzeit im Ausschuss für nachhaltiges Nachtleben erörtert und wird dem Gemeinderat voraussichtlich nicht vor März 2025 vorgelegt. Die neuen Regeln könnten möglicherweise in den Sommerferien in Kraft treten.