Der Berliner Senat hat am 29. Oktober die Verordnung zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes beschlossen. Ab November übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinen. Berlinweit darf maximal ein Verein pro 6.000 Einwohner existieren und jeder Verein ist auf 500 Mitglieder beschränkt, welche mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Wer in mehreren Vereinen Mitglied ist, muss 200 Euro Strafe zahlen. Ein Bußgeldkatalog sieht Strafen von bis zu 1.000 Euro vor, etwa für den Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit oder für Konsum nahe Schulen. Weitere Regeln schreiben ein Sicherheitskonzept und einen Suchtpräventionsbeauftragten für die Vereine vor. Sie dürfen pro Mitglied täglich maximal 25 Gramm und monatlich 50 Gramm abgeben. Viele Anbauflächen befinden sich in Brandenburg, da Berliner Vereine aufgrund der Abstandsregelung zu Schulen und Spielplätzen Schwierigkeiten haben, geeignete Flächen zu finden. Bezirksämter sollen Verstöße kontrollieren, Personalmangel wird allerdings bereits kritisiert. Die Verordnung regelt erstmals zentral, dass Anträge nun ernsthaft bearbeitet werden, so die Vorsitzende des Cannabis-Anbauvereins-Netzwerks.