Die Stadtpolizei in Bratislava wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen, die nicht nur E-Scooter-Fahrer*innen, sondern auch Radfahrer*innen betreffen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet werden. Es wird nochmals auf die Grundsätze für sicheres Fahren mit E-Scootern hingewiesen, die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben. So dürfen ausschließlich Personen ab 15 Jahren auf der Straße fahren, jüngere Personen nur auf speziell ausgewiesenen Wegen. Das Fahren auf Gehsteigen oder Zebrastreifen ist gestattet, jedoch nur auf der rechten Seite und unter Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit – um Fußgänger*innen nicht zu gefährden. E-Scooter dürfen nur in nüchternem Zustand gefahren werden.