Der Rat der Regulierungsbehörde für elektronische Medien der Republik Serbien hat am 6. September 2023 beschlossen, dass im Fall von vermissten Minderjährigen die sofortige Benachrichtigung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat. Um die Suche zu erleichtern, sollen die Medien die entsprechenden Informationen, die vom zuständigen Ministerium übermittelt werden, unverzüglich veröffentlichen. Die Medien sind verpflichtet, die Mitteilung innerhalb der nächsten 48 Stunden zu veröffentlichen. Online müssen die Informationen in den ersten acht Stunden alle 30 Minuten und danach alle 60 Minuten aktualisiert werden. Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist erlischt die Verpflichtung zur weiteren Veröffentlichung der Mitteilung. Die Verordnung trat am 20. September 2023 in Kraft.