Stundung von Mieten für städtische Geschäftsräumlichkeiten

6.4.2020

​Die Stadt Belgrad hat allen MieterInnen von Geschäftsräumlichkeiten im städtischen Besitz eine Stundung der Mieten während der Dauer des CoViD-19-Ausnahmezustands ermöglicht. Die MieterInnen können die fälligen Mieten nach der Aufhebung des Ausnahmezustands begleichen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Bezahlung: bis Ende 2020 mit einem Preisnachlass von 50 Prozent oder in zwölf gleichen Monatsraten im Laufe des Jahres 2021.

Quelle: Večernje novosti, Belgrad