Staatseigentumsgesetz der Republika Srpska verfassungswidrig

31.5.2024

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts Bosnien-Herzegowinas, dass das kleinere bosnische Teilland Republika Srpska (RS) nicht dazu befugt ist, über das Staatsvermögen zu entscheiden, kam nach einer Berufung der Präsidiumsmitglieder und Delegierten beider staatlicher Parlamentshäuser. Die RS-Versammlung verabschiedete im Dezember 2022 ein Gesetz über unbewegliches Vermögen, das für die Ausübung öffentlicher Macht genutzt wird und daher vom Hohen Repräsentanten Christian Schmidt aufgehoben wurde. Laut diesem Gesetz gehört das unbewegliche Vermögen "kraft Gesetzes" den RS-Behörden und anderen öffentlichen Stellen. Das Verfassungsgericht betonte, dass nur der Staat über solche Angelegenheiten entscheiden kann. Die Entität lehnt jedoch die Anwendung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts ab und verweigert zudem die Ernennung von zwei Richter*innen für das Verfassungsgericht des Staates.​

Quelle: Klix.ba, Sarajevo