Das serbische Parlament verabschiedete am 22. Dezember 2016 das Gesetz über das "Wohnen und die Instandhaltung von Wohnhäusern", das die verpflichtende Einführung von EigentümerInnen- und MieterInnenversammlungen sowie HausverwalterInnen vorsieht. Falls die WohnungseigentümerInnen und MieterInnen keine Hausverwalterin bzw. keinen Hausverwalter aus eigenen Reihen wählen können, haben sie die Möglichkeit eine professionelle Hausverwalterin bzw. einen professionellen Hausverwalter aus der Liste der "Wirtschaftskammer Serbien" (PKS) auszuwählen. Wenn auch hier keine Übereinkunft erzielt werden kann, dann stellt die Lokalverwaltung Hausverwalterinnen bzw. Hausverwalter über den Amtsweg.