Schiedsgerichts-Urteil zu gescheitertem Budapester E-Ticket-System

7.3.2024

Das Schiedsgericht hat im Fall des gescheiterten E-Ticketing-Systems in Budapest entschieden. Das 2015 mit dem Ausbau des Systems beauftragte deutsche Unternehmen Scheidt & Bachmann GmbH (S&B) muss nur die Vorauszahlungen zurückzahlen, während die Schadensersatzforderung der Budapester Verkehrszentrale (BKK) abgelehnt wurde. Das Ticketprojekt wurde 2018 von der BKK abgebrochen, nachdem das Unternehmen S&B – das 2015 für 70,9 Millionen Euro mit dem Bau und Betrieb des Systems beauftragt worden war – die Arbeiten nicht fristgerecht abgeschlossen und nicht alle erforderlichen Geräte geliefert hatte. Die BKK reichte 2021 Klage ein und forderte 45,5 Millionen Euro plus Zinsen, während das deutsche Unternehmen 24,4 Millionen Euro Schadenersatz forderte – unter anderem für die gelieferte, aber nicht bezahlte Ausrüstung. Das Urteil besagt, dass S&B 3,8 Millionen Euro an Vorauszahlungen und Zinsen, also insgesamt 5,95 Millionen Euro, zurückzahlen muss. Die anderen Forderungen der BKK – Verzugszinsen, entgangener Gewinn und Schadenersatz wegen des Scheiterns des Projekts – wurden jedoch als nicht gerechtfertigt angesehen, da das Gericht feststellte, dass ein Unternehmen beauftragt worden war, welches keine Erfahrungen mit solchen Aufgaben hatte. Nachdem das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, können nun die 2017 installierten Drehkreuztüren zum Testbetrieb des geplanten E-Ticketsystems aus der Unterführung der zentralen U-Bahnstation Deák tér entfernt werden.

Quelle: Hvg.hu, Budapest