Am 18. März 2020 hat Ministerpräsident Viktor Orbán (Fidesz – Bund Junger Demokraten) wirtschaftliche Sofortmaßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie angekündigt. Laut der Ankündigung wird die Kapital- und Zinszahlungsverpflichtung aller Einzelpersonen und Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Bestimmungen gelten für Darlehen, die bis 18. März 2020 bereits ausgezahlt wurden. Falls nötig, kann die Regierung das Moratorium später verlängern. In den am stärksten betroffenen Sektoren wie Tourismus, Gastgewerbe oder Personenverkehr werden die ArbeitgeberInnen bis zum 30. Juni unter anderem von ihrer Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Gebühren befreit. In den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe und Unterhaltung sowie in weiteren Kategorien können Mietverträge für Geschäftslokale nicht vor dem 30. Juni 2020 gekündigt werden. Während der Notfallsituation darf die Miete nicht erhöht werden. Die ArbeitgeberInnen in diesen Sektoren sind bis zum 30. Juni von der Zahlung von Lohnsteuern befreit. Darüber hinaus erhalten TaxifahrerInnen, die ihre Steuern im System "Kata" zahlen, bis zum 30. Juni eine Befreiung von der Zahlung festverzinslicher Steuern. Schließlich wird das Arbeitsrecht flexibler gestaltet werden, damit sich die ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen einfacher einigen können.