Am 7. Mai 2020 verabschiedete der Sejm, die untere Parlamentskammer, die Änderung des Wahlgesetzes, die die Abhaltung der Präsidentschaftswahl als reine Briefwahl ermöglicht. Die Novellierung erlaubt es der Sejmpräsidentin auch, die Wahl vom 10. Mai 2020 auf einen anderen Termin zu verschieben. Das genaue Datum der Präsidentschaftswahlen wird wahrscheinlich erst nach dem 10. Mai bekannt gegeben. Der Senat, die obere Parlamentskammer, hat diese Novellierung am 5. Mai 2020 abgelehnt. Die SenatorInnen wiesen unter anderem darauf hin, dass es keine Garantie gäbe, eine Wahl in Zeiten der Corona-Pandemie ohne Bedrohung für die Gesundheit und das Leben der BürgerInnen durchzuführen. Viele argumentierten auch, dass sie verfassungswidrig sein könnte, weil die Änderungen des Wahlrechts kurz vor den Wahlen durchgeführt würden.