Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 8. April 2020, dass die neue Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof keine Disziplinarverfahren gegen polnische RichterInnen durchführen darf. Polen hat maximal ein Monat Zeit, um die Europäische Kommission darüber zu informieren, was es getan hat, um die EuGH-Entscheidung vollständig umzusetzen. Den Antrag auf einstweilige Verfügung wegen der Disziplinarkammer hat die EU-Kommission am 15. Jänner an den EuGH eingereicht. Die Disziplinarkammer wurde im Herbst 2018 im Zuge der Justizreformen der regierenden Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) geschaffen.