Ab dem 1. Jänner 2024 wird der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für Absolventinnen von Sekundarschulen und Universitäten erweitert. Die Zeit des Studiums an einer weiterführenden Schule oder Universität wird auf die 270 Tage der Krankenversicherung angerechnet. Die Änderung soll ehemaligen Studentinnen helfen, die zwar versichert sind, aber in den letzten zwei Jahren keine 270 Tage Krankenversicherungszeit erreicht haben. Diese Regelung betrifft ehemalige Studentinnen, deren Anspruch auf Mutterschaftsurlaub nach dem 31. Dezember 2023 entsteht. Voraussetzung ist, dass die Studentin ihr Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Die Versicherungsgesellschaft prüft die Studienzeit an slowakischen Schulen selbst. Bei einem Studium im Ausland muss die Antragstellerin einen Nachweis über den Abschluss vorlegen.