Der Ministerrat von Bosnien-Herzegowina verabschiedete am 21. Mai weitere Lockerungen bei den CoViD-19 Einreisebestimmungen für ausländische StaatsbürgerInnen. Diese sehen eine Einreise für Geschäftsleute, sowie für Familienmitglieder von Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen vor. UnternehmerInnen benötigen für die Einreise ein Einladungsschreiben einer juristischen Person aus Bosnien-Herzegowina, sowie einen Bescheid über einen negativen CoViD-19 Test. Dieser muss von einem autorisierten Labor ausgestellt sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Zugleich dürfen ausländische StaatsbürgerInnen bei Vorlage einer Bestätigung eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses mit einer verstorbenen Person (Ehepartner, Eltern, Kind, Geschwister), 72 Stunden nach der Einreise in Bosnien-Herzegowina, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Isolationsphase, verweilen.