Das kroatische Verfassungsgericht wies am 16. November 2023 die Verfassungsbeschwerde einer Elternvereinigung gegen die Aufhebung des Betreuungsgeldes im Jahr 2021 ab. Das Verfassungsgericht folgte mit dieser Entscheidung einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtes, das bereits zur Jahresmitte die Klage abwies. Das Oberste Verwaltungsgericht hatte 2022 zunächst die Aufhebung außer Kraft gesetzt. Nach einer Verbesserung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung, welche Kompensationsmaßnahmen für die Empfänger*innen des Betreuungsgeldes einführte, gab das Verwaltungsgericht dann grünes Licht. Rund 53 Prozent der Empfänger*innen haben per 30. September 2023 das Recht auf das Betreuungsgeld verloren, während die übrigen rund 2.400 Empfänger*innen schrittweise bis Ende 2024 aus dem Programm ausscheiden werden. Die Zagreber Vizebürgermeisterin Danijela Dolenec (M – Wir können's!) organisierte nach Bekanntwerden des Urteils am 19. November 2023 eine Pressekonferenz, im Zuge derer sie erklärte, dass nun die Stadt Zagreb alle Ressourcen in den Ausbau der Kindergärten investieren könne. Bereits im kommenden Schuljahr sollen alle Zagreber Kinder in die Kindergärten eingeschrieben werden. Dafür sollen in den kommenden zehn Monaten zehn Kindergärten entstehen, so Dolenec.