Obwohl die Istanbul-Konvention von sechs EU-Ländern,
darunter Bulgarien, auf nationaler Ebene nicht ratifiziert wurde, tritt sie am
1. Oktober 2023 in der gesamten Europäischen Union in Kraft, gab die
Europäische Kommission bekannt. 2018 hatte das bulgarische Verfassungsgericht
die Istanbul-Konvention für verfassungswidrig erklärt und geurteilt, dass sie
Rechtskonzepte im Zusammenhang mit der Definition vom Geschlecht befürwortet,
die mit den Grundprinzipien der Verfassung der Republik Bulgarien unvereinbar
sind. Die Mitgliedstaaten werden rechtlich an das Dokument gebunden sein, auch
wenn sie die Konvention nicht ratifiziert haben, erklärte
Kommissionssprecher Christian Wiegand. Die Konvention ist ein rechtlicher
Rahmen, der darauf abzielt, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen.
2021 entschied der Europäische Gerichtshof, dass aufgrund der Weigerung einiger
Länder, die Istanbul-Konvention anzunehmen, die EU sie mit qualifizierter
Mehrheit und nicht einstimmig ratifizieren könne.