EuGH bestätigt Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen

5.12.2023

Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein hohes Bußgeld an den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen verhängt. Denn das Unternehmen speichere ausufernd Mieter*innendaten. Weil die Behörde das Bußgeld gegen die juristische Person verhängte, die das Unternehmen führt, stellte das Berliner Landgericht nach einem Einspruch des Unternehmens das Verfahren gegen Deutsche Wohnen zunächst ein – weil im deutschen Recht Datenschutzverstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten und diese nach deutscher Auffassung nur von natürlichen Personen begangen werden können. Im durch das Berliner Kammergericht ausgelösten Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es dann um die Grundsatzfrage, ob eine juristische Person, die ein deutsches Unternehmen betreibt, nach den Grundsätzen des EU-Rechts unmittelbar für Datenschutzverstöße nach der Datenschutz-Grundverordnung sanktioniert werden kann, ohne dass eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen und identifizierten Leitungsperson festgestellt werden muss. Wie der EuGH am 5. Dezember 2023 nun bestätigte, reicht für eine direkte Sanktionierung des Unternehmens die Feststellung aus, dass Mitarbeitende eines Unternehmens einen Verstoß begangen haben, ohne dass die konkret handelnden Personen ermittelt werden oder Leitungspersonen des Unternehmens sein müssen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass jeder Verstoß eines Mitarbeitenden letztendlich auf ein Versagen der unternehmensinternen Aufsicht schließen lass​e.​​​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin