Die Jugendorganisation der "Alternative für Deutschland" (AfD) ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Das Gericht entschied, die "Junge Alternative" (JA) dürfe vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft und behandelt werden. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall "zur Gewissheit verdichtet", so das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen diesen kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.